Windkraftanlagen Schweiz
In einer Volksabstimmung hat die Schweizer Bevölkerung im April 2017 den endgültigen Atomausstieg und die Förderung erneuerbarer Energien beschlossen.
Grundsätzlich sind erneuerbare Energien zu befürworten. Für die betroffene Bevölkerung, die Natur und Landschaft, die Wirtschaft und nicht zuletzt den Tourismus ergeben sich durch den Bau von Windkraftanlagen, Windfarmen und Windparks allerdings enorme Belastungen.
Laut aktueller Datenbank werden in der Schweiz derzeit lediglich 6 Windparks, einige wenige große Einzelanlagen, eine Reihe mittlerer und kleiner Einzelanlagen betrieben. Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Schweiz wird der Bau von Windparks und Großanlagen sowie der Austausch bisheriger Kleinanlagen (Repowering) forciert werden.
Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens sind die Maßgaben des Bundesgesetzes über die Raumplanung, der Kantonalen Richtplanung, der Regionalplanungsverbände, der kommunalen Nutzungsplanung, die Bauvorschriften der Kantone sowie Verordnungen und Richtlinien wie das Konzept Windenergie des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE und weiterer Empfehlungen der drei Schweizer Bundesämter BFE, BAFU und ARE zu beachten und zu prüfen.
Windkraftanlagen erobern nahezu sämtliche Regionen. Die Belange der betroffenen Anwohner wurden ebenso zurückgedrängt wie die Belange des Natur-, Arten-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Betroffen sind ebenso die Belange der Städte und Gemeinden.
Hier gilt es diese Rechtspositionen zu verteidigen.